Wegweiser zur Fachkunde
Um die Fachkunde im Strahlenschutz für die Röntgendiagnostik bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer beantragen zu können, müssen Sie die theoretische Ausbildung im Strahlenschutz und die praktische Erfahrung in der Röntgendiagnostik (Sachkunde) nachweisen. Diese Sachkunde sind röntgendiagnostische Untersuchungen, welche Sie unter Aufsicht eines Arztes absolvieren, welcher mindestens über die Fachkunde oder Teilfachkunde verfügt, welche Sie erwerben möchten.
Gemäß Kapitel 4.2 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22.12.2005, geändert durch Rundschreiben vom 27.06.2012 beginnen Ärzte ihre Ausbildung im Strahlenschutz durch Teilnahme an einem
Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß Anlage 7,7.1 der o.g. Richtlinie
teilnehmen. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs können Sie dem Sachkundeerwerb (siehe oben) beginnen. Als nächstes müssen Sie einen
Grundkurs im Strahlenschutz gemäß Anlage 1 der o.g. Richtlinie
absolvieren. Voraussetzung zur Teilnahme am Grundkurs ist die erfolgreiche Teilnahme am Kurs zum Erwerb der erforderlicheren Kenntnisse gemäß Anlage 7,7.1 der o.g. Richtlinie. Sollten Sie diesen Kurs nicht zuvor absolviert haben, müssen Sie unter Umständen diese Kurse in der richtigen Abfolge erneut besuchen.
Wenn Sie die Mindestanzahl der geforderten röntgendiagnostischen Untersuchungen in der vorgeschriebenen Mindestzeit (Sachkunde) absolviert haben, schließen Sie mit der Teilnahme am
Spezialkurs im Strahlenschutz bei der Untersuchung mit Röntgenstrahlung (Diagnostik) gemäß Anlage 2,2.1 der o.g. Richtlinie
die Ausbildung im Strahlenschutz zur Erlangung der Fachkunde ab. Voraussetzung zur Teilnahme am Spezialkurs Röntgendiagnostik ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs im Strahlenschutz gemäß Anlage 1 der o.g. Richtlinie. Wenn Sie nun über den Nachweis der Sachkunde (formlose Bestätigung der fachkundigen Arztes - siehe oben) verfügen und die Zertifikate der 3 o.g. Kurse können Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz bei der zuständigen Landesärztekammer beantragen.
Wenn die Fachkundekommission Ihrer Landesärztekammer Ihnen die Fachkunde im Strahlenschutz erteilt hat, müssen Sie aller 5 Jahre durch Teilnahme an einem
Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Anlage 6 der o.g. Richtlinie
diese Fachkunde aktualisieren.
Für das Anwendungsgebiet Anwendung von Röntgenstahlung bei fluoroskopischen Interventionen müssen Sie NACH Erteilung der Fachkunde (welche als Voraussetzung zu Ihrem Anwendungsgebiet der Interventionsradiologie zugehörig ist) zusätzlich den
Spezialkurs Interventionsradiologie gemäß Anlage 2, 2.3 der o.g. Richtlinie
absolvieren. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs nach Anlage 2.3 ist die erfolgreiche Teilnahme an allen zuvorgenannten Kursen und die Erteilung der vorgenannten zugehörigen Fachkunde im Strahlenschutz. Nach Absolvierung des Kurses und der Durchführung von mindestens 100 interventionellen Untersuchungen in min. 6 Monaten unter Aufsicht eines Arztes mit der Fachkunde für Interventionen beantragen Sie wiederum bei der zuständigen Landesärztekammer die Fachkunde für fluoroskopische Interventionen.
Auch diese Fachkunde aktualisieren Sie gemeinsam mit allen anderen Teilfachkunden aller 5 Jahre.
Für das Anwendungsgebiet röntgendiagnostische Untersuchungen mittels Computertomographie müssen Sie NACH Erteilung der Fachkunde (welche als Voraussetzung zu Ihrem Anwendungsgebiet CTzugehörig ist) zusätzlich den
Spezialkurs Computertomographie gemäß Anlage 2, 2.2 der o.g. Richtlinie
absolvieren. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs nach Anlage 2.2 ist die erfolgreiche Teilnahme an allen Kursen zum Erwerb der Fachkunde und die Erteilung der vorgenannten zugehörigen Fachkunde im Strahlenschutz. Nach Absolvierung des Kurses und der Durchführung von mindestens 1000 CT-Untersuchungen in min. 12 Monaten unter Aufsicht eines Arztes mit der Fachkunde CT zum Nachweis der Sachkunde CT oder 300 Schädelaufnahmen mittels CT in 8 Monaten für den Nachweis der Sachkunde CT des Schädels beantragen Sie wiederum bei der zuständigen Landesärztekammer die Fachkunde CT.
Wie alle Fachkunden aktualisieren Sie diese Teilfachkunde aller 5 Jahre.
Wenn Sie offene Fragen haben wenden Sie sich bitte an uns,
oder an Herrn Hilliges, Sächsische Landesärztekammer
oder an Frau Brunnckow, Landesärztekammer Thürnigen